Gebührenreglement und Tarife

Benützergruppen

A) Villiger Vereine und Villiger Organisationen für nicht kommerzielle aber öffentliche Veranstaltungen.

B) Villiger Vereine und Villiger Organisationen für nicht öffentliche Veranstaltungen, sowie kommerzielle öffentliche Veranstaltungen. Darunter fallen Generalversammlungen, interne Feste und Feiern. Als kommerzielle öffentliche Veranstaltungen gelten Konzerte, Vorträge, Aufführungen etc. mit Eintritt und/oder anderen Einnahmen.
Villiger Privatpersonen für nicht öffentliche Veranstaltungen für rein private Anlässe im Kreise von Verwandten, Bekannten und Freunden.
Villiger Privatpersonen für kommerzielle öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Vorträge, Aufführungen etc. mit Eintritt und/oder anderen Einnahmen.
Tarif B ist für Villiger Privatpersonen bei Anlässen für externe Vereine, externe Firmen und auswärtige Privatpersonen nicht anwendbar.

C) Auswärtige Vereine und auswärtige Organisationen für nicht kommerzielle aber öffentliche Veranstaltungen.

D) Auswärtige Vereine, auswärtige Organisationen und auswärtige Privatpersonen für nicht öffentliche Veranstaltungen (z.B. Generalversammlungen, Familienfeste usw.). Auswärtige Vereine, auswärtige Organisationen und auswärtige Privatpersonen für kommerzielle öffentliche Veranstaltungen.

Tarife

Preis pro Tag Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D    
Festsaal, inkl. Bestuhlung, Küche, Geschirr, Galerie mit Feuerstelle und Aussenanlage sowie technische Hilfsmittel (Beamer, Leinwand, Lautsprecheranlage) 500.00
650.00 800.00
1000.00
         
Galerie mit Feuerstelle (ohne Küche) 150.00 250.00 350.00 400.00
         
Galerie mit Feuerstelle (mit Küche) 300.00 450.00 600.00 700.00
Nicht mehrwertsteuerpflichtig.        
  • Bei hohem Energiebedarf kann der Strom mit 20 Rappen/kwh separat verrechnet werden.
  • Villiger Vereine können die Galerie 1 mal pro Jahr für nicht kommerzielle Zwecke für Fr. 100.00 benutzen (Montag – Donnerstag).
  • Nach vorgängiger Absprache kann die Reinigung durch den Abwart erfolgen.
  • Abwartstunden fürs Betreiben der Lautsprecheranlage sowie des Beamers werden mit Fr. 30.00/Stunde verrechnet. 2 Stunden für Instruktion und Übergabe sind in der Miete mit inbegriffen.
  • Ein Tag dauert von 10.00 Uhr bis 10.00 Uhr.
  • Bei der Miete von zwei aufeinander folgenden Tagen wird für den 2. Tag ein Rabatt von 50 % gewährt.
  • Für Ausstellungen und Mieten von mehr als 2 Tagen legt der Gemeinderat die Gebühren fest.
  • Insgesamt stehen 60 Parkplätze bei der Trotte Villigen zur Verfügung. Fall mehr benötigt werden ist ein Gesuch bei der Firma Max Schwarz AG Villigen einzureichen.
  • Die Bühne umfasst insgesamt 12 Elemente (4 x 6 Meter). 1 Element entspricht 1 x 2 Meter.